Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen (Vorträge, Coachings, firmeninterne Seminare, Workshops und Webinare sowie ähnliche Veranstaltungen) von oder mit David Breuer.
1. Honorar
Es gelten unsere Preise, sofern nicht anders ausgewiesen. Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Spesen und Reisekosten. Gemäß § 19 UStG
enthält der zu zahlende Betrag keine Umsatzsteuer.
2. Technik
Die erforderliche Technik (Beamer, Leinwand, Lautsprecheranlage, Mikrofon, Flipchart, Marker, etc.) wird wie im Vorfeld abgesprochen vom Auftraggeber / Veranstalter gestellt.
3. Rechnungstellung
Die Rechnungstellung für das Honorar, die Spesen und Reisekosten erfolgt nach dem Veranstaltungsdatum. Wenn nicht anders angegeben, entspricht das Zahlungsziel 14 Tage ohne Abzug.
4. Stornierung
Bei Stornierung, Rücktritt oder Kündigung einer Buchung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 15 % des Honorars
bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars
Sind zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Kosten entstanden (z.B. für Übernachtung, An- bzw. Abreise) sind diese gegen Nachweis vom Veranstalter zu tragen.
5. Rücktritts- und Kündigungserklärungen
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig, eigeninitiativ und kostenlos jede, für den jeweiligen Auftrag erforderliche Unterstützung zu gewähren. Die für die
Vertragsausführung benötigten Informationen und alle notwendigen Voraussetzungen (z.B. Hilfsmittel, Veranstaltungstechnik, Abtretung von Bild- und Nutzungsrechten gemäß 9.2 und 9.3) werden zur
Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen liegt beim Auftraggeber.
6.2 Der Auftraggeber stellt, sofern nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung.
6.3 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt.
6.4 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder/und nicht rechtzeitig, so haftet er für hieraus entstehende Folgen vollständig. Wird die Auftragsdurchführung
aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, so kann der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen und behält seinen vereinbarten
Vergütungsanspruch in voller Höhe. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, vom Auftraggeber in diesem Fall den Ersatz aller Schäden zu verlangen, die ihm aufgrund der nicht erfüllten
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstanden sind.
6.5 Mit der Buchung gestatten Sie David Breuer Ihren Namen, Unternehmensnamen und Unternehmenslogo als Referenz zu verwenden. Das Logo wird in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
7. Fristen und Termine
7.1 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur dann zugesagt und verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer per Email oder Post bestätigt worden sind und der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle
zur Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat.
7.2 Der Lauf einer Leistungsfrist ist unterbrochen und ein Leistungstermin ist insoweit hinausgeschoben, wenn und solange der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß 6. nicht erfüllt.
8. Höhere Gewalt
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch David Breuer wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, sorgen wir für adäquaten Ersatz. Kann dieser nicht gestellt
werden, wird eine kostenfreie Verlegung auf einen anderen Veranstaltungstermin angeboten.
9. Mitschnitte und Aufzeichnungen
9.1 Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen, Workshops, Coachings, usw. mit David Breuer auf Tonträger sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den internen Einsatz – nicht möglich
bzw. bedürfen einer detaillierten Abstimmung im Vorfeld.
9.2 Genehmigte Mitschnitte und Aufzeichnungen werden David Breuer samt Bild- und Nutzungsrechten gemäß der Vereinbarung in 9.3 zur Verfügung gestellt. David Breuer wird das Recht eingeräumt,
eigene Mitschnitte und Aufzeichnungen vornehmen zu können. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vereinbarung in 9.3. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich das Einverständnis zur
Rechteabtretung bei den Teilnehmenden einzuholen.
9.3 Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die für die Livebericht- und Nachberichterstattung, Dokumentation und Bewerbung im TV, in Online-Medien (bspw. Webseiten,
Livestreams, Highlights, etc.), in Printmedien sowie in den sozialen Netzwerken genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen von Sponsoring-,
Kooperations- und/oder Medienpartnerschaften.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, die von Ihrer Person während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden
dürfen.
10. Öffentliche Seminare und Vorträge
Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Haftung
12.1 David Breuer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet David Breuer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
12.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im
Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
12.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –
Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer
verschuldensunabhängigen Garantie.
12.5 Soweit die Haftung nach 12.2 und 12.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen
von David Breuer.
13. Schweigepflicht / Datenschutz
Über die vertraglichen Inhalte und Konditionen wird Stillschweigen vereinbart. Jegliche Weitergabe dieser Informationen ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann Schadenersatzansprüche zur Folge
haben. Diese Geheimhaltungspflicht dauert auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
14. Urheberrecht
14.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von ihm erstellten Werken (z.B. Teilnehmerunterlagen, Präsentationen, Handouts) an. Insbesondere gilt dies für Konzepte
und Unterlagen, die dem Auftraggeber als Arbeitsprobe überlassen wurden und es nicht zu einem Auftrag gekommen ist.
14.2 Werden im Rahmen des Einzelauftrages spezifische Werke (z.B. Teilnehmerunterlagen, Präsentationen, Handouts) für den Kunden erstellt, so erhält der Auftraggeber hierdurch ein Nutzungs- und
Weiterbearbeitungsrecht ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber diese Werke weder an Dritte weitergeben noch
veröffentlichen. Das etwaige Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Auftragnehmer. Die Einräumung von weitergehenden Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer.
15. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Auftragnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der
Firma von David Breuer vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Kundeninformation
DBE | David Breuer Erfolgsupdates
Erfolgsupdates.de | kontakt@erfolgsupdates.de
David Breuer | Dianastraße 15 | 40223 Düsseldorf
Tel: +49 211 20574020